Die sieben Grundsätze im Überblick
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung – Daten nur für vorher festgelegte Zwecke
- Datenminimierung – nur so viel wie nötig
- Richtigkeit – Daten aktuell und korrekt halten
- Speicherbegrenzung – nicht länger als nötig aufbewahren
- Integrität und Vertraulichkeit – angemessene Sicherheit
- Rechenschaftspflicht – Einhaltung nachweisen können
Rechtmäßigkeit: ohne Grundlage keine Verarbeitung
Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage (Art. 6). Die häufigsten sind: Einwilligung der betroffenen Person, Erfüllung eines Vertrags, eine rechtliche Verpflichtung oder ein berechtigtes Interesse. Ohne eine solche Grundlage ist die Verarbeitung unzulässig – egal wie nützlich sie wäre. Wichtig: Das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f) erfordert eine Abwägung mit den Interessen der betroffenen Person und ist keine Allzweck-Rechtsgrundlage – es muss im Einzelfall belegt werden.
Art. 6 Abs. 1 nennt genau sechs mögliche Grundlagen. Für ein Unternehmen sind im Alltag vor allem drei relevant: Vertrag (lit. b), rechtliche Verpflichtung (lit. c) und berechtigtes Interesse (lit. f). Die Einwilligung (lit. a) ist der prominenteste, aber oft der unsicherste Weg – sie muss freiwillig erfolgen und kann jederzeit widerrufen werden.
Zweckbindung & Datenminimierung in der Praxis
Zweckbindung heißt: Daten, die für einen Zweck erhoben wurden, dürfen nicht beliebig für andere Zwecke weiterverwendet werden. Datenminimierung heißt: Erheben Sie nur, was Sie wirklich brauchen.
Beispiel: Das überfrachtete Formular
Ein Kontaktformular für eine Rückrufbitte fragt Geburtsdatum, Familienstand und Einkommen ab. Das verstößt gegen die Datenminimierung – für einen Rückruf genügen Name und Telefonnummer. Und Kundendaten, die für die Vertragsabwicklung erhoben wurden, dürfen nicht ohne Einwilligung plötzlich für Werbung genutzt werden (Zweckbindung).
Das Wichtigste in Kürze
- Sieben Grundsätze (Art. 5): u. a. Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung.
- Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage (Einwilligung, Vertrag, Gesetz, berechtigtes Interesse).
- Zweckbindung: kein beliebiges „Umwidmen“ von Daten.
- Datenminimierung: nur erheben, was wirklich nötig ist.
?Wissens-Check
Beantworten Sie die Fragen, um Ihr Verständnis zu prüfen. Sie erhalten sofort eine Rückmeldung.
Frage 1.Was benötigt jede Verarbeitung personenbezogener Daten?
Frage 2.Was besagt der Grundsatz der Zweckbindung?
Frage 3.Ein Formular fragt für eine simple Rückrufbitte nach Einkommen und Familienstand. Welcher Grundsatz wird verletzt?