GPAI – KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Seit dem 2. August 2025 gelten besondere Pflichten für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI) – also Basismodelle wie GPT, Claude oder Gemini, die für viele verschiedene Aufgaben eingesetzt werden können. Die Regulierung richtet sich vor allem an Modell-Anbieter, ist aber auch für Unternehmen relevant, die GPAI-Dienste nutzen.
- Anbieter von GPAI-Modellen müssen technische Dokumentation bereitstellen und eine Urheberrechts-Policy öffentlich machen.
- Transparenz gegenüber nachgelagerten Betreibern: Anbieter müssen offenlegen, für welche Zwecke das Modell geeignet (und nicht geeignet) ist.
- Modelle mit sehr großer Rechenkapazität (> 10²⁵ FLOP) gelten als systemisches Risiko – sie unterliegen strengeren Anforderungen: Adversarial-Tests, Incident-Reporting an die EU-Kommission, Cybersicherheitspflichten.
- Als Betreiber, der ein GPAI-Modell einsetzt: prüfen, ob der Anbieter die GPAI-Pflichten erfüllt, und die Nutzung im eigenen Kontext auf Hochrisiko-Relevanz bewerten.
Praxisrelevanz für Unternehmen
Wer ChatGPT Enterprise, Claude for Business oder Azure OpenAI einsetzt, arbeitet mit einem GPAI-Modell. Der Anbieter trägt die GPAI-Pflichten. Ihre Pflicht als Betreiber: sicherstellen, dass der konkrete Einsatz (z. B. Bewerberauswahl) nicht in den Hochrisiko-Bereich fällt – oder wenn doch, die entsprechenden Anforderungen umsetzen.
Wann ist ein System hochriskant?
Hochrisiko-KI hat erhebliche Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte. Der AI Act definiert zwei Wege dorthin: Erstens, wenn KI ein Sicherheitsbauteil eines bereits regulierten Produkts ist (z. B. Medizinprodukt, Maschine). Zweitens über die Liste in Anhang III mit eigenständigen Anwendungsfeldern.
- Biometrie (soweit überhaupt zulässig)
- Steuerung kritischer Infrastruktur (Energie, Wasser, Verkehr)
- Bildung (z. B. Bewertung, Zugang)
- Personalmanagement (Bewerberauswahl, Beförderung)
- Grundlegende Dienste (Kreditwürdigkeit, Versicherung, Sozialleistungen)
- Strafverfolgung, Migration und Justiz (soweit zulässig)
Die Pflichten für Hochrisiko-KI
Vor dem Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme sind technische und organisatorische Vorkehrungen umzusetzen:
- Risiko- und Qualitätsmanagementsystem
- Data-Governance (geeignete, repräsentative Trainings-/Eingabedaten)
- Technische Dokumentation und automatische Protokollierung (Logging)
- Transparenz und Bereitstellung von Informationen für Betreiber
- Robustheit, Genauigkeit und Cybersicherheit
- Menschliche Aufsicht – die finale Entscheidung liegt beim Menschen
Beispiel: KI in der Bewerberauswahl
Ein Unternehmen setzt KI ein, um Bewerbungen vorzusortieren. Das ist Hochrisiko (Personalmanagement). Konform heißt u. a.: dokumentierte Auswahlkriterien, geprüfte Daten ohne diskriminierende Verzerrung, Protokollierung der Entscheidungen, Information der Bewerbenden – und ein Mensch trifft die endgültige Entscheidung, nicht die KI allein.
Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung & EU-Datenbank
Bevor ein Hochrisiko-System auf den Markt kommt, durchläuft es eine Konformitätsbewertung – den Nachweis, dass alle Anforderungen erfüllt sind. In vielen Fällen genügt eine interne Selbstbewertung durch den Anbieter; bei bestimmten Systemen (etwa Biometrie) ist eine unabhängige „benannte Stelle“ einzubinden. Nach bestandener Bewertung stellt der Anbieter eine EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an – dasselbe Zeichen, das man von Maschinen oder Elektrogeräten kennt.
Zusätzlich werden viele eigenständige Hochrisiko-Systeme in einer öffentlichen EU-Datenbank registriert. So entsteht Transparenz darüber, welche Hochrisiko-KI in der EU im Einsatz ist. Für Betreiber ist wichtig: Diese Pflichten treffen primär den Anbieter – Sie sollten aber prüfen, ob ein zugekauftes System die CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung mitbringt.
- Konformitätsbewertung: interne Selbstbewertung oder – bei sensiblen Systemen – durch eine benannte Stelle.
- EU-Konformitätserklärung + CE-Kennzeichnung als sichtbarer Nachweis.
- Registrierung eigenständiger Hochrisiko-Systeme in der EU-Datenbank.
- Als Betreiber: auf CE-Kennzeichnung und mitgelieferte Betreiber-Informationen achten.
Konkrete nächste Schritte – Best Practices
- Mitarbeitende und Führungskräfte schulen (KI-Kompetenzpflicht erfüllen).
- Einen KI-/AI-Verantwortlichen benennen – analog zum Datenschutzbeauftragten.
- Alle eingesetzten KI-Systeme inventarisieren (ein „KI-Register“ anlegen).
- Für jedes System eine Risikoeinstufung vornehmen.
- Für Hochrisiko-Systeme Dokumentation, menschliche Aufsicht und Meldewesen aufbauen.
- Risiken regelmäßig evaluieren und Learnings zur Verbesserung nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Hochrisiko = erhebliche Auswirkung auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte (Anhang III).
- Pflichten u. a.: Risikomanagement, Data-Governance, Dokumentation, Logging, Robustheit.
- Menschliche Aufsicht ist zwingend – die finale Entscheidung trifft der Mensch.
- Jetzt starten: schulen, KI-Verantwortlichen benennen, Systeme inventarisieren und einstufen.
?Wissens-Check
Beantworten Sie die Fragen, um Ihr Verständnis zu prüfen. Sie erhalten sofort eine Rückmeldung.
Frage 1.Wer trifft bei einem Hochrisiko-KI-System die finale Entscheidung?
Frage 2.Welche Maßnahme empfiehlt sich analog zum Datenschutzbeauftragten?
Frage 3.Welcher Einsatz ist ein typisches Hochrisiko-Feld?